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Kostenübernahme Futterkranzproben

4.12.2023 - Für die Kostenübernahme der Futterkranzproben ist ab sofort ein einmaliger Antrag auf Gewährung einer Beihilfe notwendig.

Der einmalige Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einzureichen. Dieser Antrag kann auch eingescannt per Email zugestellt werden: beihilfen.tier@justiz.hamburg.de

Bitte beachten: Aus dem Schreiben vom Amt für Verbraucherschutz, siehe unten, geht nicht hervor, ob die aufgeführte Anforderung rückwirkend in 2023 Anwendung findet. Da das Schreiben am 4.12.2023 beim Imkerverband Hamburg einging, gehen wir aber nicht davon aus.


Information Amt für Verbraucherschutz vom 4.12.2023

Förderung der Bienengesundheit in Hamburg - aktuelle Information 

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben musste das Verfahren zur Förderung der Bienengesundheit in Form der Übernahme der Kosten für die Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut (AFB, Futterkranzproben), die wir seit 2018 gewähren, angepasst werden. Die Förderung wurde in die Richtlinie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) zur Regelung der Voraussetzungen für die Gewährung von staatlichen Beihilfen für Maßnahmen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen der Kategorien A bis D aufgenommen. 

Neben den bisherigen Voraussetzungen, dass nur die Untersuchungen von Bienenvölkern von Hamburger Imker:innen beim Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt (HU) gefördert werden sowie das Einverständnis, dass die Befundergebnisse zur Dokumentation direkt an das für seine/n Bienenhaltungsstandort/e zuständige Verbraucherschutzamt geleitet werden, ist nun ein einmaliger Antrag auf Gewährung einer Beihilfe notwendig. Die Bienenhaltenden, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen also neben dem bekannten Probenbegleitschein, der jeweils mit der Probe / den Proben im HU eingereicht werden muss, den Beihilfeantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben einmalig bei der BJV einreichen. Eine Übersendung als Scan per E-Mail an das entsprechende Funktionspostfach beihilfen.tier@justiz.hamburg.de ist ausreichend. 

Ohne den Antrag ist eine Förderung der Untersuchungen leider nicht mehr möglich. Bei einer fehlenden Antragstellung müssen die Untersuchungskosten von den Imker:innen vollständig selber getragen werden. 

Das Antragsformular ist diesem Schreiben beigefügt und ich möchte darum bitten dieses an Ihre Mitglieder weiterzugeben. Das Formular und Informationen zu unseren Beihilfen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit.

4.12.2023 18:00 IVHH