Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Hier geht es zur Anmeldung