AFB-Sperrgebiete
Für folgende Gebiete wurde aufgrund nachgewiesener AFB ein Sperrgebiet eingerichtet:
11.05.2010: Faulbrut-Sperrgebiet Gemeinde Henstedt-Ulzburg - OT Götzberg:
Nachdem in einem Bienenstand in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg der Ausbruch der
Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden ist, wird das Gebiet in einem Umkreis
von 3 km um den befallenen Bienenstand gemäß anliegender Karte zum Sperrbezirk erklärt
(§ 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung).
Nähere Informationen erhalten sie über folgende Links:
Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) vom 11. Mai 2010 [PDF]
Karte des Sperrbezirk [PDF]
11.05.2010: Faulbrut-Sperrgebiet Stadt Ahrensburg:
Das gesamte Gebiet der Stadt Ahrensburg mit Ausnahme des östlich vom Umspannwerk gelegenen
Waldgebietes südlich der K101 und nördlich der K101 ab Parkplatz Beimoorweg
(Hausnummer 34). Zusätzlich von der Gemeinde Ammersbek das wie folgt begrenzte Gebiet:
Südlich der Bundesstraße 434 ab Wulfsdorfer Weg (Hoisbüttel) bis Bramkampredder (Timmerhorn)
und südlich der B 434 ab Bramkampredder (Timmerhorn) und Joostredder über
Bünningstedter Feldweg jeweils südlich bzw. östlich der Strassen bis zur Gemeindegrenze,
die dort am östlichsten der Timmerhorner Teiche (der zu Ahrensburg gehört) an die Stadtgrenze
Ahrensburg anschließt.
Tierseuchenbehördliche Anordnung des Kreises Stormarn zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Ahrensburg vom 11. Mai 2010 [PDF] [9 KB]
18.05.2010: Aktuell sind in Hamburg keine Sperrgebiete aufgrund nachgewiesener AFB eingerichtet!
30.10.2009: AFB-Sperrgebiet aufgehoben
Das eingerichtete Sperrgebiet in Hamburg-Meiendorf wurde in dieser Woche aufgehoben. Dies wurde uns heute durch den Veterinär Dr. Schroter (Bezirksamt Hamburg-Wandsbek) bestätigt.
06.05.2009: Faulbrut-Sperrbezirk Hamburg-Meiendorf:
Aufgrund eines Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut wird folgender Sperrbezirk festgelegt:
Nördiche Begrenzung: Eulenkrugstraße in östlicher Richtung bis zur Landesgrenze
Östliche Begrenzung: Entlang der Landesgrenze ab Höhe Eulenkrugstrae bis zur B 435
Westliche Begrenzung: Farmsener Landstraße ab Eulenkrugstraße bis Diekkamp, Diekkamp, Haselkamp ab Diekkamp, Verlängerung über Grünanlage von Haselkamp bis Saselheider Straße Ecke Andreasweg, Saselheider Straße bis Farmsener Landstraße, Farmsener Landstraße, Berner Heerweg bis zum U-Bahnhof Berne
Südliche Begrenzung: U-Bahnhof Berne, Alte Berner Straße, Fasanenweg, Berner Straße, Oldenfelder Stieg, Höltigbaum, Sieker Landstraße, B 435 bis zur Landesgrenze
In diese Bereiche dürfen weder Bienenvölker (Ableger, Brut oder einzelne Königinnen sind ebenfalls betroffen!) ein- noch ausgeführt werden.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an die zuständigen Amtstierärzte.
Liste der Amtstierärzte in Hamburg
Letzte Änderung am Donnerstag, 2. September 2010 um 21:06:37 Uhr.