AFB-Sperrgebiete
Für folgende Gebiete wurde aufgrund nachgewiesener AFB ein Sperrgebiet eingerichtet:
20.09.2010: Faulbrut-Sperrgebiet Hamburg-Bergstedt/Volksdorf:
>>> Sperrbezirk wurde am 27.04.2011 aufgehoben <<<
Aufgrund des Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Stormarn in Ammersbek, OT Lottbek in unmittelbarer Nähe der Hamburger Landesgrenze wurde im Anschluß an den in Stormarn errichteten Sperrbezirk auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ein Sperrbezirk wie folgt festgelegt:
Westliche Begrenzung:
Bergstedter Chaussee nördlich ab des Gewässers Saselbek, Volksdorfer Damm, Wohldorfer Damm einschließlich der westlichen Grundstücke, Bredenbekstraße bis Westerfelde
Nördliche Begrenzung:
Westerfelde, Alte Dorfstraße, Im Busch, Krempenhege bis Landesgrenze Stormarn
Östliche Begrenzung:
Landesgrenze Stormarn bis U-Bahn Linie U1
Südliche Begrenzung:
Entlang des Gewässers Saselbek bis Hamraa, Hamraa bis Waldweg, Waldweg, über Halenreie, Kattjahren bis U- Bahnlinie U 1, entlang der U1 über Haltestelle Buchenkamp bis zur Landesgrenze Stormarn.
Bitte beachten sie folgendes:
Gem. § 11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBI.I S. 2738)
1. sind alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.
2. dürfen bewegliche Bienenstände von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
4. dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Bitte setzen sie sich umgehend mit dem Veterinäramt in Verbindung und entnehmen Sie, falls noch nicht durchgeführt, Futterkranzproben gemeinsam mit ihrem Seuchenwart.
Die entsprechenden Proben können jederzeit (Pförtnerloge ist besetzt) im Hygieneinstitut Hamburg, Abteilung Veterinärmedizinische Diagnostik, Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 428 37 - 272, abgegeben werden. Vorzugsweise (um zügig ein ergebnis zu erhalten) sollten die Proben zum Wochenbeginn (Sonntag, Montag) oder zum Wochenende (Donnerstag Nachmittag, Freitag) abgegeben werden. Diese amtliche Untersuchung ist kostenfrei.
Letzte Änderung am Dienstag, 10. Januar 2012 um 12:21:09 Uhr.